Ordentliches Mitglied
- Unterausschuss Kommunales
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- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Stellvertretendes Mitglied
- Unterausschuss Neue Medien
- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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Diplom-Kaufmann
Wahlkreis 132 Gütersloh
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen
Geboren am 5. Juli 1964 in Strang, jetzt Bad Rothenfelde, evangelisch, verheiratet.
1984 Abitur in Versmold, 1984-1985 Wehrdienst bei der Marine in Bremerhaven und auf Helgoland
1985-1988 duale Ausbildung bei der Westfälischen Fleischwarenfabrik Stockmeyer, Sassenberg-Füchtorf, Industriekaufmann, Betriebswirt (VWA), 1988-1994 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Diplom-Kaufmann, seit 1994 selbständiger Unternehmensberater für die Verkehrswirtschaft.
2004 Eintritt in die FDP, seit 2004 Mitglied des Rates der Stadt Versmold, 2005 Kandidatur zum Deutschen Bundestag, 2006-2009 Mitglied des Bundesfachausschusses Soziales der FDP, 2006-2010 Mitglied des Landesfachausschusses Soziales der FDP Nordrhein-Westfalen, seit 2007 Mitglied im Liberalen Mittelstand e.V., 2008-2010 Gast im Landesfachausschuss Verkehr der FDP Nordrhein-Westfalen.
Seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages, ordentliches Mitglied des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Schriftführer des Deutschen Bundestages, stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Unterausschusses Neue Medien.
Seit 2010 Mitglied der Bundesfachausschüsse Verkehrspolitik sowie Bildung, Wissenschaft und Forschung der FDP, Vorsitzender des Beirats Weiterbildung der FDP-Bundestagsfraktion.
Heiner Kamp, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Unternehmensberater für die Verkehrswirtschaft, Versmold
Stadt Versmold, Versmold,
Mitglied des Stadtrates
Stadtsparkasse Versmold, Versmold,
Mitglied des Verwaltungsrates
Kamp GbR, Unternehmensberatung für die Verkehrswirtschaft (bis 31.12.2009), Versmold
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".