Astrid Klug, SPD

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Dipl.-Bibliothekarin, Parlamentarische Staatssekretärin a.D.

Wahlkreis 299 Homburg
Gewählt über Landesliste Saarland

Geboren am 4. Februar 1968 in Homburg/Saar.

1987 Abitur am Mannlich-Gymnasium in Homburg. 1987 Studium des Bibliothekswesens in Köln, 1990 Diplom-Bibliothekarin.

1990 Tätigkeit an der Universitätsbibliothek des Saarlandes, 1992 bis 2002 Leiterin des Amtes für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Kreisverwaltung des Saarpfalz-Kreises.
Mitglied u.a. bei AWO, ADFC, BUND, Naturfreunde, VCD, Deutsche, Humanitäre Stiftung, miteinander-füreinander e.V., Entwicklungsförderung, Benin e.V., Homburger Tafel e.V., Psychosoziale Projekte Saarpfalz.

Mitglied der SPD seit 1985, 1994 bis 2004 Mitglied des Homburger, Stadtrates, 1999 bis 2008 Vorsitzende des SPD-Stadtverbandes Homburg, 1997 bis 2011 Mitglied des Landesvorstandes und von 2000 bis 2011, Stellvertretende Landesvorsitzende der SPD Saar, 2009 bis 2012 Bundesgeschäftsführerin der SPD.

> eingetreten am 15.04.2013 für den verstorbenen Abgeordneten Ottmar Schreiner, SPD


Kontakt

Astrid Klug, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Bundesgeschäftsführerin,

Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Berlin

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

IZES gemeinnützige GmbH, Saarbrücken,

Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".