Pascal Kober, FDP

Pfarrer

Wahlkreis 289 Reutlingen
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 3. Juli 1971 in Sindelfingen (Kreis Böblingen), Evangelisch-lutherisch, ledig.

1978 - 1982 Friedrich-Silcher-Grundschule Böblingen, 1982 – 1986 Goldberg-Gymnasium Sindelfingen, 1986 – 1991 Max-Planck-Gymnasium Böblingen, 1991-1992 Kirchliches Vorpraktikum in der Auferstehungsgemeinde Ulm-Böfingen, 1992 – 1996 Studium der Evangelischen Theologie in Tübingen, 1996 Neuendettelsau, 1997 – 1998 Kiel, 1998 Tübingen, Diplom-Theologe Universität Tübingen, I. und II. kirchliche Dienstprüfung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

1998 – 2005 Beruflich im Marketing. 2005 – 2007 Vikar an der Matthäusgemeinde in Stuttgart, 2007 – 2009 Pfarrer im Schuldienst an der Hermann-Gundert-Schule Calw.

Mitglied des Leitungskreises von Evangelium und Kirche e.V.

Seit 1998 Mitglied der FDP. Seit 2000 Bezirksvorsitzender der FDP Neckar-Alb. Seit 2001 Mitglied im Landesvorstand der FDP/DVP Baden-Württemberg. Seit 2005 Stellvertretender Vorsitzender der Grundsatzkommission der FDP/DVP Baden-Württemberg. Obmann im Landesfachausschuss Forschung und Technologie der FDP/DVP Baden-Württemberg.


Kontakt

Pascal Kober, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Pfarrer,

Evangelische Landeskirche in Württemberg, Stuttgart

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Evangelium & Kirche e.V., Stuttgart,

Mitglied des Leitungskreises

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".