Fritz Rudolf Körper, SPD

Theologe, Parlamentarischer Staatssekretär a. D.

Wahlkreis 202 Kreuznach
Gewählt über Landesliste Rheinland-Pfalz

Geboren am 14. November 1954 in Rehborn; evangelisch.

 Volksschule, Gymnasium, 1974 Abitur. Studium an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Fachbereich evangelische Theologie, 1982 Theologische Prüfung bei der Evangelischen Landeskirche der Pfalz.

1983 bis 1998 Vorsitzender des Fußballsportvereins Rehborn; Mitglied der Arbeiterwohlfahrt und der Gewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt.

1973 Eintritt in die SPD, seit 1990 Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Bad Kreuznach, 1990 bis 2002 stellvertretender Vorsitzender des SPD-Bezirks Rheinland-Hessen-Nassau, seit 2002 stellvertretender Vorsitzender des SPD-Regionalverbandes Rheinland. 1979 bis 1994 Mitglied des Gemeinderates Rehborn, 1984 bis 1994 erster Beigeordneter (ehrenamtlich) der Verbandsgemeinde Meisenheim. 1994 bis 1998 Mitglied der SPD-Kreistagsfraktion Bad Kreuznach; 1979 bis 1990 Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz.

Mitglied des Bundestages seit 1990; 1994 bis 1998 innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, 1998 bis November 2005 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, 2005 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion.


Kontakt

Fritz Rudolf Körper, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)
  • Unterausschuss "Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung"
  • Verteidigungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss
  • Ausschuss für Tourismus

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Warnemünde Consulting GmbH, Mainz,

Beratung, 2011, Stufe 3; 2012, Stufe 3; 2013, Stufe 3

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Deutsche Welle, Bonn,

Mitglied des Rundfunkrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".