2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Anwaltskanzlei Kapellmann & Partner, Mönchengladbach,
Rechtsanwalt, 2009, Stufe 2
Verlag C. H. Beck oHG, München,
Mitherausgeber der Zeitschrift für Rechtspolitik
3. Funktionen in Unternehmen
Quadriga Hochschule GmbH, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Verlag C.H. Beck oHG, München,
Mitglied des Beirates
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Evangelische Kirche in Deutschland, Hannover,
Mitglied der Kammer für nachhaltige Entwicklung, ehrenamtlich
Evangelischer Kirchenkreis Gladbach-Neuss, Mönchengladbach/Neuss,
Mitglied der Kreissynode, ehrenamtlich
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Automaten-Selbst-Kontrolle, Berlin,
Mitglied des Jugendschutzpolitischen Beirates, ehrenamtlich
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung e.V., Bonn,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung e.V., Hamburg,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Evangelisches Krankenhaus Bethesda gemeinnützige GmbH, Mönchengladbach,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Frischluft e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
International Association of Legislation (IAL) e.V., Den Haag (Niederlande),
Mitglied im Advisory Council, ehrenamtlich
Nationales Zentrum für Bürokratieabbau an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bielefeld gemeinnützige GmbH, Bielefeld,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".