Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
Stellvertretendes Mitglied
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Referentin für Personalstrategie, Bankkauffrau
Wahlkreis 279 Pforzheim
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg
Geboren am 4. Februar 1971 in Offenburg; verheiratet.
Politisches Engagement
Seit Oktober 2011 Generalsekretärin der SPD Baden-Württemberg
Seit Oktober 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages
Seit Mai 1990 Mitglied und Engagement in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), u. a. Juso-Vorsitzende Offenburg,
Stellvertretende Landesvorsitzende der Jusos Baden-Württemberg, Mitglied der Bundesversammlung 1992, 2009, 2010, diverse Delegiertenmandate, Stellvertretende SPD Kreisvorsitzende im Enzkreis, langjähriges Mitglied der Antragskommission der SPD Baden-Württemberg
Stellvertretende Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg.
Beruflich
2003 bis 2005 Referentin für Personalstrategie Deutsche Bahn AG, Berlin
1999 bis 2003 Projektleiterin und stellvertretende Bereichsleiterin im Institut für Organisationskommunikation (IFOK), Bensheim, Berlin
Ausbildung
1992 bis 1999 Studium der Biologie, Politikwissenschaft, Geographie und Pädagogik an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
1990 bis 1992 Ausbildung zur Bankkauffrau, Sparkasse Offenburg-Oberkirch
1977 bis 1990 Grundschule, Hauptschule, sechsjähriges Wirtschaftsgymnasium in Offenburg mit dem Abschluss Abitur
1995 bis 1999 Stipendiatin der Friedrich-Ebert-Stiftung
Katja Mast, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".