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Industriekaufmann, Bürgermeister
Wahlkreis 035 Osterholz - Verden
Direkt gewählt in Niedersachsen
Geboren am: 28. September 1969; Wohnort Langwedel; verheiratet, zwei Kinder.
1989 Abitur; 1992 Berufsausbildung zum Industriekaufmann, bei der Fa. Buss GmbH & Co. KG, Ottersberg; 1992 bis 2001 Leitender Angestellter in der Lebensmittelindustrie.
2001 bis 2009 Hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Langwedel; 2001 bis 2009 Kreisvorsitzender des Niedersächsischen Städte und Gemeindebundes.
Seit 1990 Mitglied der CDU; seit 1991 bis 2009 Mitglied im Gemeinderat des Flecken Langwedel; 1996 bis 2001 Mitglied im Ortsrat Völkersen; bis 2001 stellv. Ortsbürgermeister; 2001 bis 2009 Hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Langwedel; seit 2011 Mitglied im Kreistag Verden und Kreisausschussmitglied; außerdem Mitglied im CDU Bezirksvorstand.
Seit 2001 Vorsitzender des Etelser Schloßparkvereins; seit 2006 Mitglied im Beirat der Stiftung Waldheim, Einrichtung für geistig behinderte Menschen; 2005 bis 2011 Mitglied im Verwaltungsrat der ALV (Arbeit im Landkreis Verden); stellvertretendes Mitglied der EWE-Verbandsversammlung, EWE AG, Oldenburg.
Andreas Mattfeldt, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bürgermeister, Flecken Langwedel
EWE AG, Oldenburg,
Stellv. Mitglied der Verbandsversammlung, ehrenamtlich
Arbeit im Landkreis Verden, Verden,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich (bis 31.10.2011)
Landkreis Verden, Verden,
Mitglied des Kreistages und des Kreisausschusses
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, Hannover,
Kreisvorsitzender, ehrenamtlich (bis 18.02.2010)
Stiftung Waldheim Cluvenhagen, Langwedel,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".