Jan Mücke, FDP

Parlamentarischer Geschäftsführer a.D., Stadtrat a.D., Parlamentarischer Staatssekretär

Wahlkreis 161 Dresden II - Bautzen II
Gewählt über Landesliste Sachsen

Geboren am 18. November 1973 in Dresden; ledig.

43. Polytechnische Oberschule Dresden-Kaditz, 1992 Abitur am Gymnasium Luisenstift Radebeul, Grundwehrdienst, Soldat auf Zeit, Heimatschutzbrigade „Freistaat Sachsen“ Dresden.

1994 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften an der TU Dresden, 1996 bis 2009 selbstständiger Unternehmer in der Immobilienwirtschaft.

2004/05 Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag, 1991 Eintritt Jungliberale Aktion Sachsen (JuliA), Mitglied Landesvorstand, 1999 Bundesschatzmeister Junge Liberale.

1993 Eintritt in die FDP, stellvertretender Kreisvorsitzender Dresden, 2000/03 Mitglied Landesvorstand, seit 06.2007 Mitglied Bundesvorstand, 1996 bis 2009 Stadtrat in Dresden, hier 1999 bis 2009 Fraktionsvorsitzender.

Seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages, 2005 bis 2009 Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion. Seit 29. Oktober 2009 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

 


Kontakt

Jan Mücke, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin,

Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, Stufe 3

3. Funktionen in Unternehmen

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen,

Vorsitzender des Beirates, von Amts wegen

ÖPP Deutschland AG, Berlin,

Vorsitzender des Aufsichtsrates, von Amts wegen

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Vereinigung liberaler Kommunalpolitiker in Sachsen e.V., Dresden,

Vorsitzender, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".