Rolf Schwanitz, SPD

Diplomjurist, Diplomingenieurökonom, Parlamentarischer Staatssekretär a.D.

Wahlkreis 167 Vogtlandkreis
Gewählt über Landesliste Sachsen

Geboren am 2. April 1959 in Gera, Thüringen; konfessionslos; verheiratet, zwei Kinder.

Besuch der Polytechnischen Oberschule in Gotha, Berufsausbildung mit Abitur in Erfurt, Baufacharbeiter. Hochschulstudium Wirtschaftswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Jura an der Humboldt-Universität Berlin.

Tätigkeit als Wissenschaftlicher Assistent an der Technischen Hochschule Zwickau-Hochschulteil Plauen, Einsatzgebiet Betriebswirtschaft.

Mitglied im Neuen Forum von 1989 bis 1990, seit November 1989 Mitglied in der SPD/DDR, 1993 bis 2010 stellvertretender Landesvorsitzender der SPD in Sachsen. Mitglied der Volkskammer vom 18. März bis 2. Oktober 1990, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium der Justiz.

Mitglied des Bundestages seit 3. Oktober 1990; Oktober 1998 bis November 2005 Staatsminister beim Bundeskanzler, 2005 bis 2009 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit.


Kontakt

Rolf Schwanitz, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Haushaltsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Gremium gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".