Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
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Damenschneidermeisterin, Handwerksunternehmerin
Wahlkreis 133 Bielefeld
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen
Gymnasium. Lehre Damenschneiderin. Studium Modedesign und Meisterprüfung an der Deutschen Meisterschule für Mode in München.
Seit 1983 selbständig, Geschäftsführerin "Die Couturiers Kleegräfe & Strothmann".
Präsidentin der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, Mitglied des Präsidiums des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), dort Vorsitzende des Europaausschusses.
Seit 1997 Mitglied der CDU, seit 2005 stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Bielefeld, 1999 bis 2003 Mitglied im Rat der Stadt Gütersloh.
Mitglied des Bundestages seit 2003.
Lena Strothmann, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fa. Kleegräfe u. Strothmann GmbH & Co KG,
Einzelhandel und Handwerk, Gütersloh,
Geschäftsführerin
Handwerksbau AG, Dortmund,
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3
Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Düsseldorf,
Mitglied des Aufsichtsrates
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, Bielefeld,
Präsidentin, ehrenamtlich, monatlich, Stufe 1
Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag (NWHT), Düsseldorf,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Signal Unfallversicherung a.G., Dortmund,
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Berlin,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Kleegräfe und Strothmann GmbH & Co KG, Gütersloh
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".