Carl-Ludwig Thiele, FDP

Rechtsanwalt

Wahlkreis 040 Stadt Osnabrück
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 9. August 1953 in Münster; katholisch; verheiratet, fünf Kinder.

1972 Abitur am Gymnasium Carolinum Osnabrück. Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Münster.

Seit 1983 Rechtsanwalt in Osnabrück.

1998 bis 2003 Mitglied im Kuratorium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, seit 2000 Kurator der Initiative Neue soziale Marktwirtschaft.

Seit 1979 Mitglied der FDP, stellvertretender FDP-Kreisvorsitzender Osnabrück, Vorsitzender des Bezirksverbandes Osnabrück, stellvertretender Vorsitzender der FDP Niedersachsen, Mitglied des Bundesvorstandes, 1999 bis 2001 Bundesschatzmeister.

Mitglied des Bundestages seit 1990; 1990 bis 1994 Mitglied des Haushaltsausschusses, Obmann der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss "Treuhandanstalt", 1994 bis 1998 Vorsitzender und 1998 bis 2005 stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses; seit 2002 stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion.

> durch Verzicht ausgeschieden am 5. Mai 2010, Nachfolgerin Abgeordnete Dr. Christiane Ratjen-Damerau, FDP


Kontakt

Carl-Ludwig Thiele, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

3. Funktionen in Unternehmen

Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osnabrück,

Geschäftsführer, monatlich, Stufe 1

SIGNAL Krankenversicherung a.G., Hamburg/Dortmund,

Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3

Stephanswerk GmbH Wohnungsbau, Osnabrück,

Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn,

Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich

Sparkasse Osnabrück, Osnabrück,

Mitglied des Verwaltungsrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin,

Stellv. Vorsitzender des Beirates für Finanzen, Steuern, Geld und Kredit, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".