Dr. Hans-Peter Uhl, CDU/CSU

Dr. Hans-Peter Uhl

Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt

Wahlkreis 221 München-West/Mitte
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 5. August 1944 in Tübingen; römisch-katholisch; verheiratet; vier Kinder.

Grundschule, Gymnasium, Abitur. Studium der Rechtswissenschaft mit 1. und 2. Staatsexamen. Promotion zum Dr. jur. Zwei Jahre Soldat auf Zeit, Oberleutnant der Reserve.

Jurist in der Bayerischen Finanzverwaltung. Rechtsanwalt. Neun Jahre ehrenamtlicher Stadtrat und elf Jahre berufsmäßiger Stadtrat (Kreisverwaltungsreferent) der Landeshauptstadt München.

1970 Eintritt in die CSU, Mitglied im Orts-, Kreis- und Bezirksvorstand der CSU München.

Mitglied des Bundestages seit 1998.


Kontakt

Dr. Hans-Peter Uhl, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)
  • Innenausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Rechtsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwalt, selbständig, München,

Mandant 1, 2009, Stufe 3

                     2010, Stufe 3

                     2011, 2012, 2013, Stufe 1, monatlich

Mandant 2, 2012, Stufe 1, monatlich

Rechtsanwaltskanzlei Wagensonner, Luhmann, Breitfeld, Helm, München,

Rechtsanwalt, (Angestellter), Stufe 2, monatlich; Zusatzhonorar, 2011, Stufe 3; 2012, Stufe 3

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

German European Security Association e.V. (GESA), Berlin,

Stellv. Vorsitzender

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".