Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2010 > Bundesregierung soll Konzept für Bahnsicherheit vorlegen
Das Konzept soll unter anderem eine Stärkung der Verantwortung und der Rechte des Betriebsleiters und eine der Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG konforme Regelung im allgemeinen Eisenbahngesetz zum Bau betriebssicherer Fahrzeuge enthalten. Weiter sollen die Fahrgastrechte im Hinblick auf rechtzeitige und umfassende Informationen über Alternativen bei Zugausfällen verbessert und die Entwicklung und Erprobung innovativer Schienenfahrzeuge gefördert werden.
Sicherheit im Eisenbahnverkehr besitzt höchste Priorität, sagten die Koalitionssprecher. Eine Verkehrssicherheit, die jede Gefahr ausschließe, sei nicht erreichbar. Die Eisenbahnen seien aber verpflichtet, diesen Gefahren mit allen technisch möglichen und zumutbaren Mitteln zu begegnen. Insbesondere dürften bei der Abwägung der unternehmerischen Belange Sicherheitsfragen nicht hinter Wirtschaftlichkeitsaspekten zurückstehen.
Der Sprecher der SPD-Fraktion betonte, dass die Sicherheit auf der Schiene bisher noch nicht zufriedenstellend gelöst sei. Hier müsse der Bund als Gesetzgeber aber auch als Eigentümer alles tun, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die Linksfraktion kritisierte, dass bei der Deutschen Bahn AG offensichtlich der Gewinn wichtiger sei als die Sicherheit. Das zentrale Problem sei die Börsenorientierung der Bahn. Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, dass der Schienenverkehr sowohl in Deutschland als auch in Europa ein dynamischer Markt sei, bei dem auch nicht an der Sicherheit gespart werden dürfe.
Abgelehnt hat die Koalitionsmehrheit drei Anträge der Oppositionsfraktionen SPD (17/655), Die Linke (17/1016) und Bündnis 90/Die Grünen (17/544) zur Eisenbahnsicherheit. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ein dauerhaftes und dynamisches Sicherheitskonzept für den ”unverzichtbaren“ Verkehrsträger Schiene vorzulegen und der Sicherheit ”höchste Priorität“ einzuräumen. Die Koalitionsfraktionen begründeten ihre Ablehnung der Anträge damit, dass sie teilweise zu ”plakativ“ seien.
Der Bundestag wird über alle vier Anträge am 22. April abschließend beraten.
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