Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2010 > SPD-Fraktion fordert europäische Grundrechts- und Datenschutzmaßstäbe bei SWIFT
Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass das von den Justiz- und Innenministern der EU unterzeichnete SWIFT-Abkommen der Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten an die Vereinigten Staaten ”für die Zwecke des Programms der USA zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus“ dienen sollte. Seine vorläufige Anwendung habe indes beendet werden müssten, nachdem das Europäische Parlament im Februar seine Zustimmung verweigert habe. Am 24. März habe die Europäische Kommission einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat vorgelegt, auf dessen Grundlage ein neues Abkommen ausgehandelt werden solle.
Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung die Zustimmung zum Verhandlungsmandat ebenso wie zu dem Abkommen davon abhängig machen, dass bestimmte Maßstäbe eingehalten werden. So sollen nach dem Willen der SPD-Fraktion etwa die Maßstäbe des deutschen Datenschutzes in das Abkommen aufgenommen werden. Dabei sei unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass Art und Umfang der zu übermittelnden Daten genau begrenzt werden und keine Ausnahmeregelung für die Übermittlung sogenannter Datenpakete geschaffen wird. Auch sollen laut Vorlage Daten nur übermittelt werden, ”wenn bestimmte Tatsachen den Schluss zulassen, dass der begründete Verdacht oder die konkrete Gefahr terroristischer Straftaten, Straftaten im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung, Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder der Anstiftung, der Mittäterschaft oder dem Versuch hierzu“ besteht und die Übermittlung zur Verhütung, Ermittlung, oder Verfolgung dieser Taten erforderlich ist.
Auch sollen dem Antrag zufolge die Verarbeitung und Speicherung der übermittelten Daten durch US-Behörden ausschließlich zu diesem Zweck erfolgen und die Vereinigten Staaten zur Löschung der Daten spätestens nach Ablauf eines Jahres verpflichtet werden. Des weiteren will die Fraktion Betroffenen Informations- und Auskunftsansprüche in Bezug auf die übermittelten Daten einräumen, sofern dadurch nicht Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung der genannten Straftaten behindert wird. Auch sollen nach dem Willen der Abgeordneten unter anderem den Betroffenen effektive Rechtsschutzmöglichkeiten eingeräumt werden sowie ”Ansprüche in Bezug auf Berichtigung, Sperrung und Löschung unrichtiger oder nicht mehr erforderlicher Daten“.
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