Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2011 > Grünen-Fraktion legt Gesetzentwurf zu Wahlrechtsänderung vor
Der paradoxe Effekt des negativen Stimmgewichts tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Land mehr Direktmandate erringen, als ihnen laut Zweitstimmenergebnis zusteht. Nach dem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion soll nun die Anrechnung der Direktmandate auf das Zweitstimmenergebnis ”bereits auf Bundesebene, auf der Ebene der sogenannten Oberzuteilung, und nicht – wie nach bislang geltendem Recht – auf Länderebene“ erfolgen. ”Überhangmandate werden nicht mehr entstehen: Dies verhindert die genannte Anrechnungsmethode auf der Ebene der Oberzuteilung“, heißt es in der Vorlage weiter.
In Fällen wie bei der nur in Bayern vertretenen CSU, bei der eine Anrechnung der Direktmandate auf Bundesebene nicht möglich sei, sollen entstandene Überhangmandate dem Grünen-Entwurf zufolge nicht mehr zuerkannt werden. Unbesetzt bleiben sollen dabei ”diejenigen überschüssigen Sitze, die den geringsten prozentualen Stimmanteil aufweisen“.
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