Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2011 > Einheitliches Leistungsniveau im Sozialen Entschädigungsrecht
Ihren Gesetzentwurf hatte die Regierung unter anderem damit begründet, dass es auch ”20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung immer noch Unterschiede zwischen den alten und den neuen Ländern in Bezug auf die Leistungshöhen im Sozialen Entschädigungsrecht“ gebe. Die hierfür im Gesetzentwurf vorgesehene Angleichung fand während der Beratung im Ausschuss die Zustimmung aller Fraktionen.
”Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf ausdrücklich als wichtigen Schritt“, hieß es aus der Fraktion Die Linke. Gleichzeitig kritisierte eine Vertreterin der Fraktion die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung, nach der Vermögen, das aus Zahlungen einer Beschädigten-Grundrente angespart wurde, grundsätzlich nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden dürfe. ”Dieses Vermögen muss anrechnungsfrei bleiben“, forderte sie.
Die FDP-Fraktion begrüßte ebenfalls die angestrebte Angleichung des Leistungsniveaus und betonte, dass ”ein erheblicher Personenkreis hiervon profitieren“ werde. Auch die im Regierungsentwurf vorgesehene Berechnung des Berufsschadensausgleichs, mit dem die Regierung den Ausgleich einfacher und transparenter gestalten will, fand Lob in den Reihen der Fraktion. ”Der Weg, der hierbei beschritten wird, führt zu einer befriedigenderen Regelung als bisher“, hieß es.
Auch die CDU/CSU-Fraktion lobte den Gesetzentwurf, verzichtete aber auf weitere Ausführungen, da aus ihrer Sicht die Vorteile bereits ausreichend dargestellt worden seien.
Eine Vertreterin der SPD-Fraktion verwies darauf, dass es ungewöhnlich sei, dass die Opposition einem Antrag der Regierung zustimme. ”Wir werden dies aber in diesem Fall tun“, sagte sie. Ihre Fraktion sei dankbar für die angestrebte Angleichung und werde dem Antrag in allen Punkten zustimmen.
Ein Vertreter der Regierung wies indes die Kritik an der im Entwurf vorgesehenen Anrechnung von Vermögen, das aus Zahlungen der Beschädigten-Grundrente angespart wurde, zurück. ”Wenn die Grundrente für die Ansparung von Vermögen verwendet wird, entsteht eine Schieflage“, sagte er und betonte, die Rente solle grundsätzlich nur Bedürftigen zur Verfügung stehen.
Damit stieß er auf Unverständnis bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die zuvor die angestrebte Angleichung begrüßt hatte. Ein Abgeordneter betonte aber, man dürfe in dieser Frage nicht das Fürsorge- mit dem Entschädigungsprinzip vermischen. Das Gesetz folge Letzterem. Als Beispiel hierfür nannte er die Conterganrente. ”Wenn aus dieser Rente angespartes Vermögen angerechnet wird, ist es das, was wir eben nicht wollen.“
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