Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2012 > Umverteilung eines Wahlkreises von Mecklenburg-Vorpommern nach Hessen vorgesehen
Mit dem gleichen Stimmenverhältnis hatte das Gremium zuvor einen Änderungsantrag der Koalition verabschiedet, der der Unionsfraktion zufolge redaktionelle Änderungen enthält. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Aufgrund der seit der letzten Änderung der Einteilung der 299 Wahlkreise im Jahr 2008 erfolgten Bevölkerungsentwicklung sei „für die Wahl des 18. Deutschen Bundestages die Umverteilung eines Wahlkreises von Mecklenburg-Vorpommern nach Hessen erforderlich“, heißt es in der Vorlage. Hessen verzeichne einen stetigen Bevölkerungszuwachs, Mecklenburg-Vorpommern hingegen einen stetigen Bevölkerungsrückgang. Ausgehend von den Jahreszahlen zur deutschen Bevölkerung zum Stand 31. Dezember 2010 entspreche die Zahl der Wahlkreise in den beiden Bundesländern nicht mehr deren Bevölkerungsanteil. Das Gleiche ergebe sich aufgrund der Quartalszahlen zur deutschen Bevölkerung zum Stand 30. Juni 2011. Da die Zahl der Wahlkreise in den Ländern deren Bevölkerungsanteil so weit wie möglich entsprechen müsse, sei eine Neuverteilung von Wahlkreisen notwendig.
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