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Mit der Föderalismusreform I wurden die bisherigen Finanzhilfen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bis 2019 zum Auslaufmodell erklärt, heißt es im Antrag. Dies sei damit begründet worden, dass die Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr bis dahin weitgehend fertiggestellt sei. Dabei sei der „erhebliche Bedarf“ für Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen völlig ausgeblendet worden, schreiben die Abgeordneten. Eine vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und den Ländern beauftragte Studie zum Finanzierungsbedarf bis 2025 sei 2009 zu dem Ergebnis gekommen, dass allein für turnusmäßige Reinvestitionen in die Infrastruktur von U-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen bundesweit jährlich 550 Millionen Euro notwendig seien. Davon könnten lediglich 220 Millionen Euro von den Betreibern aufgebracht werden. Die bestehende Finanzierungslücke führe zu einem anwachsenden Erhaltungsrückstand.
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