Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2012 > Rechtsausschuss lehnt Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Sonneborn-Regelung ab
Der Fall, auf den sich auch die Linksfraktion beruft, hatte sich im Vorfeld der Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag 2009 ereignet. Der „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative“ (Die Partei) unter ihrem Vorsitzenden Martin Sonneborn blieb durch den Bundeswahlausschuss die Anerkennung als politische Partei versagt. „Die besondere Rechtslage hat jedoch auch international Aufmerksamkeit erregt“, schreibt die Fraktion zur Begründung. Deshalb habe die OSZE damals „erstmalig in der Geschichte“ Wahlbeobachter nach Deutschland geschickt.
Die Linksfraktion fordert deshalb in ihrem Gesetzentwurf, Parteien und Vereinigungen, die beispielsweise durch „ablehnende Entscheidungen von Kreiswahlvorschlägen durch die Landeswahlausschüsse“ nicht zu Wahlen zugelassen werden, den „Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten“ zu ermöglichen.
In der Sitzung des Rechtsausschusses stimmten am Mittwochmorgen die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP sowie die Fraktionen der SPD und der Grünen gegen den Entwurf, der bereits im Februar in erster Lesung Gegenstand im Bundestagsplenum gewesen war .
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