Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2012 > Regierung: Alle Körpereingriffe aus ästhetischen Gründen können zu Kostenbeteiligung führen
Die Regierung schreibt nun weiter, dass es die Verpflichtung, die Versicherten angemessen zu beteiligen, ermögliche, auf persönliche Umstände wie religiöse Motivationen oder wirtschaftliche Verhältnisse einzugehen. Die Vorschrift sei verfassungsgemäß. Bei entsprechender Anwendung werde es deshalb „nicht zu willkürlichen Ergebnissen“ kommen. Dazu könnten auch Auslegungshinweise beitragen, die die damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen im Jahr 2008 gegeben hätten.
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