Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2012 > Freihandelsabkommen mit Republik Korea
Da die EU für Einzelbereiche der in dem Abkommen geregelten Materie keine ausschließliche Kompetenz besitze, handele es sich um ein gemischtes Abkommen, bei dem neben der EU auch ihre Mitgliedstaaten Vertragspartei der Republik Korea seien, teilt die Bundesregierung weiter mit.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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