Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2012 > Luftverkehrsgesetz soll geändert werden
Mit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes soll zudem die Übergangsfrist des Paragrafen 73 Absatz 4 Luftverkehrsverordnung um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden. Dies gewährleistet, dass die bisherigen und teilweise seit Jahrzehnten im deutschen Luftraum in grenznahen Bereichen ausgeübten Tätigkeiten ausländischer Flugsicherungsorganisationen zulässigerweise fortgesetzt werden können, heißt es im Gesetzentwurf, der am kommenden Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.
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