Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2012 > Experten beraten über Zukunft von Minijobbern
Die zwölf Sachverständigen nahmen in der Anhörung nicht nur zu der Regierungsinitiative, sondern auch zu einem Antrag der Linksfraktion (17/7386) Stellung. Die Linke will, dass abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig ist und ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird. Öffentliche, vor allem soziale Dienstleistungen sollten ausgebaut werden, um neue, regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.
Heribert Jöris, Geschäftsführer beim Handelsverband Deutschland, sprach sich eindeutig für die geringfügige Beschäftigung aus. Sie sei ein „guter Einstieg in den Job“ und habe durchaus einen sogenannten Klebeeffekt: Viele würden dank Minijob „im ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen“. Sogar die Hälfte von ihnen würde anschließend direkt eine sozialversicherungspflichtigen Voll- oder Teilzeitbeschäftigung finden. Die andere Hälfte wolle teils sogar im Minijob bleiben, sagte Jöris, etwa aus familiären Gründen. Anschließend äußerte sich Holger Meinken von der Bundeagentur für Arbeit zur Struktur der Minijobber: etwa 72 Prozent seien Hausfrauen und –Männer; zehn Prozent seien Arbeitslose, die übrigen seien Rentner, Schüler und Studenten.
„Die Regelung ist zu kritisieren“, bemängelte der Sozialwissenschaftler Professor Dr. Gerhard Bäcker den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Er sah „dringenden Reformbedarf“ und forderte höhere Löhne. Denn solange die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregelungen andauern, werde ein „sehr großer Teil des Beschäftigungsvolumens und der Beschäftigten auf Arbeitsverhältnisse im unteren Stunden- und Einkommenssektor abgedrängt beziehungsweise festgehalten“. Ähnlich argumentierte der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Johannes Jakob. Er sprach von einem Zwei-Klassen-Arbeitsmarkt. Die „Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze verdrängt Arbeit mit sozialer Sicherung“, erklärte Jakob.
Antrag und Gesetzentwurf werden am Donnerstagvormittag im Bundestagsplenum debattiert und abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten.
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