Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2012 > Schienenbonus wird abgeschafft
Der „Schienenbonus“ besagt, dass Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn der Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm um 5 dB(A) überschritten wird. Er beruht laut Gesetzentwurf auf sozialwissenschaftlichen Studien, die in den 1970/80er erstellt wurden und folge der damaligen Annahme, dass Schienenlärm als weniger belastend wahrgenommen werde als Straßenlärm.
Diese Annahme sei angesichts der hohen Zuwächse beim Schienengüterverkehr weder sachgerecht noch zeitgemäß. Vielmehr habe sich der Schienenverkehrslärm inzwischen zu einem zentralen Umweltproblem entwickelt. Deshalb solle der Schienenbonus für Schienenwege, deren Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenverkehrswegeausbaugesetzes und des dazugehörigen Bedarfsplans eröffnet werden, nicht mehr angewendet werden.
Die Opposition kritisierte vor allem das „große Zeitfenster“ beim Inkrafttreten. Dadurch würde der Schienenbonus praktisch erst 2020 abgeschafft. Deshalb schlug die SPD-Fraktion in einem Antrag erfolglos vor, den Stichtag auf den 1.1.2015 festzulegen. Dies sei ein guter Kompromiss, um einerseits die nötige Planungssicherheit zu schaffen sowie dem Anspruch der Menschen auf weniger Lärm gerecht zu werden. Auch Bündnis 90/Die Grünen forderten in einem Antrag ohne Erfolg die „schnellstmögliche Abschaffung“ des Schienenbonus. Die Linksfraktion kritisierte, dass die Menschen erst in 10 bis 15 Jahren etwas davon haben würden.
Die Koalition betonte, dass die Abschaffung des Schienenbonus nur ein Teil des Programmes der Regierung sei, um den Schienenlärm zu verringern. Darüber hinaus gebe noch umfassende Lärmschutzprogramme. Die Koalition wies weiter darauf hin, dass das Problem des Schienenlärms auch in die EU eingebracht werden müsse. Die besten Programme nutzten nichts, wenn trotzdem lauter ausländische Güterzüge über deutsche Strecken fahren könnten.
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