Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2012 > Innenausschuss lehnt Anträge zur Abschaffung der Residenzpflicht ab
In dem Antrag der Sozialdemokraten wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, dem zufolge der räumliche Aufenthalt von Asylbewerbern und Geduldeten „nicht länger beschränkt werden“ können soll. Um einen gerechten Ausgleich zwischen den Bundesländern sowie innerhalb der Länder zwischen den Landkreisen oder Kommunen zu gewährleisten, sollen Asylbewerber allerdings laut Vorlage weiterhin verpflichtet werden können, ihren Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde oder einem bestimmten Landkreis beziehungsweise Bundesland zu nehmen. Gleiches soll für Geduldete gelten, „allerdings längstens befristet bis zur Aufnahme einer Beschäftigung“.
Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem Antrag von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, mit dem die Residenzpflicht für Asylbewerber und die Beschränkungen des Aufenthalts von Geduldeten auf das ihnen zugewiesene Bundesland sowie die damit zusammenhängenden Straf- und Bußgeldvorschriften aufgehoben werden.
Wie die SPD-Abgeordneten in ihrer Vorlage erläutern, ist die Aufenthaltsgestattung von Asylbewerbern bislang auf den Landkreis oder die Stadt beschränkt, dem sie zugewiesen sind. In diesem Gebiet müssten sie nicht nur wohnen, sondern dürften es grundsätzlich nicht verlassen. Das führe für die Betroffenen zu einer „starken Einschränkung der Bewegungsfreiheit und zu unerwünschter sozialer Isolation“.
In dem Antrag der Grünen-Fraktion heißt es, die räumliche Beschränkung des Aufenthalts von Asylsuchenden auf den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde habe eine „diskriminierende Wirkung“ und führe dazu, dass das Recht dieser Menschen auf Teilnahme an kulturellen, politischen und religiösen Veranstaltungen „unzulässig eingeschränkt“ sowie der Zugang zu einer erforderlichen ärztlichen oder psychologischen Behandlung und zum Arbeitsmarkt „wesentlich erschwert werden“.
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