Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2012 > Experten fordern mehrheitlich bundesgesetzliche Regelungen für Frauenhäuser
Einig waren sich alle Sachverständigen in der Einschätzung, dass die Hilfsangebote für von Gewalt betroffenen Frauen nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Sowohl in den Frauenhäusern als auch bei den Fachberatungsstellen fehle es an ausreichend personellen und finanziellen Ressourcen. Die Finanzierungsmodelle seien in den Bundesländern und den Kommunen höchst unterschiedlich. Es bedürfe einer verbindlichen bundesweiten gesetzlichen Regelung, um „eine bedarfsgerechte Versorgung auf hohem fachlichem Niveau zu gewährleisten“, sagte Katja Krieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen. Dieser Forderung schloss sich auch Heike Herold von der Frauenhauskoordinierung e.V. an. Es müsse eine „große Lösung“ auf der Bundesebene gefunden werden. „Wären die Frauenhäuser Banken, wären sie längst gerettet“, fügte sie hinzu. Die Lage der Frauenhäuser in Deutschland sei „katastrophal“, betonte Eva Risse von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser. Es fehle an freien Plätzen in den Frauenhäusern in den Großstädten und Ballungsräumen und in den ländlichen Regionen gebe es regelrecht „weiße Flecken“ auf der Landkarte. Zudem seien die wenigsten Frauenhäuser barrierefrei für Menschen mit Behinderung. Risse monierte, dass sich Bund und Länder gegenseitig die Verantwortung zuschöben.
Wie weit die gesetzliche Regelungskompetenz allerdings bei den Frauenhäusern gehen kann, ist nicht unumstritten. Der Rechtswissenschaftlicher Stephan Rixen von der Universität Bayreuth und seine Kollegin Margarete Schuler-Harms von der Bundeswehr-Universität Hamburg waren sich prinzipiell einig darüber, dass dem Bund eine Verantwortung beim Schutz für die betroffenen Frauen zukommt. Allerdings sieht Rixen die Aufgaben des Bundes vor allem im Bereich der Koordinierung und des Monitoring angesiedelt. Es sei zwar politisch wünschenswert, aber vom Grundgesetz nicht vorgesehen, die Finanzierung von Bund und Ländern als Gemeinschaftsaufgabe zu realisieren. Schuler-Harms hingegen sieht deutlich weitgehendere Möglichkeiten des Bundes sowohl bei der gesetzlichen Formulierung bundeseinheitlicher Qualitätskriterien für die Arbeit von Frauenhäusern und Beratungsstellen als auch bei deren Finanzierung.
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