Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2012 > Umgang mit hochpathogenen Erregern
Die SPD-Fraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage auf Experten verwiesen, die befürchten, dass in den Biowissenschaften Technologien, Materialien und das Wissen über Viren und deren Verbreitung für die Entwicklung von Biowaffen durch Terroristen genutzt werden könnten. Dieser doppelte Verwendungszweck oder „Dual-Use“, wie die Fachleute sagen, könnte zu einer Gefährdung der Gesellschaft führen, hieß es in der Kleinen Anfrage.
Die Bundesregierung betont, für „die Inhalte der Publikation einer wissenschaftlichen Studie sind grundsätzlich die beteiligten Forscher/-innen verantwortlich“ oder auch deren Betreuer. Die Wissenschaftler seien verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Wissenschaftliche Fachzeitschriften seien dazu angehalten, bei der Entscheidung über die Publikation einer Studie auch Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen.
Deutschland verfüge im Hinblick auf den Umgang mit biologischen Erregern über einen umfangreichen Rechtsrahmen, der international durchaus als beispielhaft angesehen werden könne, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Selbstverpflichtungen von Wissenschaft, Industrie und Verbänden in Form von Verhaltenskodizes würden zusätzlich das Problembewusstsein der Akteure für die Dual-Use-Problematik erhöhen. Es sei jedoch wichtig, auch angehende Wissenschaftler zu sensibilisieren. Die Selbstverpflichtungen von Wissenschaft, Industrie und Verbänden in Form von Verhaltenskodizes hätten hierzu bereits einen wichtigen Beitrag geleistet.
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