Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2013 > Sachverständiger sieht negative Konsequenzen bei Handelsabkommen mit südamerikanischen Staaten
Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (17/12354). Eine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru ist erforderlich, da die EU für Teile des Abkommens keine Kompetenz besitzt. Deshalb wurden neben der EU auch ihre Mitgliedstaaten Vertragspartner.
Die Bundesregierung schreibt zu dem Vertrag, „vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung und der sich intensivierenden Handelsströme zwischen Europa und Lateinamerika hat es die Europäische Union als ihre Aufgabe erkannt, die Chancen für die bestehende Komplementarität der Wirtschaftsräume zu nutzen, um dadurch den Wohlstand der Länder zu mehren, das Wachstum zu konsolidieren und so die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern“.
Demgegenüber kritisierte Hernández die aus seiner Sicht mangelnden menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Standards sowie eine drohende Ausweitung von Steuerflucht und Geldwäsche, die das geplante Abkommen mit sich bringe. „Grundsätzlich stellt Handel nicht ein Problem dar, sondern eine Chance. Doch hierfür bedarf es bestimmter Bedingungen“, sagte er und betonte, dass hierbei die Entwicklungen der vergangenen Jahre in den beiden südamerikanischen Staaten stärker berücksichtigt werden müssten. „Im Vergleich zu den neunziger Jahren zählt das Wirtschaftswachstum in diesen Ländern dank des Booms der Rohstoffexporte nicht mehr zu den drängendsten Problemen. Stattdessen müssen nun soziale und ökologische Fragen gelöst werden“, sagte Hernandez.
Vor diesem Hintergrund wies Hernandez auf „den Druck“ hin, „der im Zuge des Abkommens durch EU-Firmen und -Importe entstehen wird. Hierdurch werden kleine und mittlere Unternehmen insbesondere im Landwirtschaftssektor Nachteile haben.“ Zudem werde der politische Spielraum untergraben, den Kolumbien und Peru für die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen hätten.
Auf makroökonomischer Ebene warnte er vor einer „Reprimarisierung“ der Volkswirtschaften in der lateinamerikanischen Region. „Durch eine Verlagerung auf den Primärsektor würde die traditionelle Arbeitsteilung zwischen Industrie- und Schwellenländern einerseits und Rohstoffe liefernden Ländern andererseits gefestigt“, gab er zu bedenken. Zudem sei ein gravierender Mangel des Handelsübereinkommens die Schwächung der Sanktionsmöglichkeiten bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeits- und Umweltstandards, sagte er und forderte zugleich einen stärkeren Schutz der Biodiversität beider Länder.
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