21. April 2011
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Konkret geht es um die Frage: Welche Handlungsempfehlungen sollten die Projektgruppen Datenschutz, Netzneutralität und Urheberrecht aussprechen? Das Enquete-Sekretariat hat auf der Beteiligungsplattform Adhocracy einige Vorschläge als Beispiele angelegt. Diese Beispiel-Vorschläge sollen zeigen, wie Handlungsempfehlungen formal aussehen können. Gefragt sind nun Ihre Formulierungsvorschläge. Bitte legen Sie dazu einen neuen Vorschlag an, geben Sie an, um welchen Bereich es sich handelt und begründen Sie Ihren Vorschlag.
Neuer Zeitplan bis zum Zwischenbericht
Die Einbeziehung der Öffentlichkeit auch für die Handlungsempfehlungen wurde möglich, weil sich die Enquete-Kommission Anfang April auf einen neuen Zeitplan verständigt hat: In einem Sachstandsbericht, der als erster Zwischenbericht dient, beschreibt die Kommission zunächst den Verlauf ihrer bisherigen Arbeit (pdf). Die inhaltlichen Ergebnisse der vier bisherigen Projektgruppen sollen dem Plenum des Deutschen Bundestages dann nach der Sommerpause in einem weiteren Zwischenbericht vorgestellt werden – inklusive der Anregungen der interessierten Öffentlichkeit.
Netzneutralität
Die Projektgruppe Netzneutralität wird sich am 23. Mai mit Ihren Vorschlägen für Handlungsempfehlungen befassen. Bitte bringen Sie dafür Ihre Vorschläge bis zum 18. Mai ein.
Zur Projektgruppe Netzneutralität in Adhocracy.
Datenschutz
Die Projektgruppe Datenschutz tagt am 27. Mai zum Thema Handlungsempfehlungen. Bitte bringen Sie Ihre Vorschläge zu diesem Thema bis zum 17. Mai ein.
Zur Projektgruppe Datenschutz in Adhocracy.
Urheberrecht
In der Projektgruppe Urheberrecht wird es voraussichtlich am 6. Juni um die Vorschläge der interessierten Öffentlichkeit zum Thema Handlungsempfehlungen gehen. Bitte bringen Sie Ihre Vorschläge und Bewertungen deshalb hier bis zum 29. Mai ein.
Zur Projektgruppe Urheberrecht in Adhocracy.
Die Abstimmung
Für den jetzt laufenden Beteiligungsschritt soll es auf Adhocracy keine formalisierte Abstimmung geben – die Phase des „Einfrierens“ und der gesonderte Aufruf zur Abstimmung entfällt in diesem Beteiligungsschritt. Es ist eine Erkenntnis aus dem ersten Beteiligungsschritt, dass viele Nutzer zwar im Vorfeld gegen oder für einen Vorschlag gestimmt, an der eigentlichen Abstimmung aber nicht mehr teilgenommen haben. Das heißt: Stimmen Sie einem Vorschlag zu, klicken Sie auf den Pfeil nach oben. Sind Sie dagegen, klicken Sie den Pfeil nach unten. An einer weiteren Abstimmung müssen Sie nicht teilnehmen. Eine der Fraktionen im Deutschen Bundestag hat ein Info-Video produziert. Hier können Sie es sich ansehen.
Bürgerbeteiligung im Zwischenbericht
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sollen im Zwischenbericht in einem eigenen Kapitel behandelt werden. Aus den Vorschlägen der Öffentlichkeit können sich die Mitglieder der Projektgruppen Vorschläge zu Eigen machen und diese einbringen – im Wortlaut oder mit eigenen Ausführungen. Dieser Vorschlag geht als Vorschlag der Projektgruppe in den Bericht ein, wenn er eine Mehrheit findet. Ist dies nicht der Fall, wird er – genau wie andere Minderheitenvoten – je nach Textlänge in einem gesonderten Abschnitt oder in einer Fußnote behandelt. Dieses Verfahren gilt für einheitlich für alle Projektgruppen.
Übrigens: Die Projektgruppe Medienkompetenz hatte in einem ersten Befragungsschritt bereits nach Handlungsempfehlungen gefragt.