23. April 2012
© picture-alliance/ Daniel Hopkinson/ Arcaid
Judikative in der vernetzten Gesellschaft
Einen Absatz zur so genannten PGP-Signatur, die es erlaubt, Mails verschlüsselt zu versenden, wollen zwei Sachverständige noch nachreichen – dann ist das Kapitel 4, also der Text zur E-Justiz, fertig. Die Abkürzung PGP steht für "Pretty Good Privacy" und bezeichnet eine als sicher geltende Verschlüsselung. Obwohl sie bisher nicht gefälscht beziehungsweise geknackt werden konnte, werde sie immer noch verhältnismäßig selten angewandt.
De-Mail – für einzelne Teile der Gerichtspost
Die Diskussion um asynchrone Verschlüsselungsmethoden wie die PGP-Verschlüsselung kam in der Projektgruppe auf, um den grundsätzlichen Unterschied zwischen dem vom Bundestag Anfang 2011 beschlossenen rechtsverbindlichen E-Mail-Dienst De-Mail und der Verschlüsselung PGP darzustellen. Während De-Mail ein Signatursystem beinhaltet, mit dem der Absender als authentifiziert gilt, verfolgt die Verschlüsselung via PGP das Ziel, Inhalte vor Zugriffen unberechtigter zu schützen.
Ein Projektgruppenmitglied wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass E-Mails, die als De-Mails verschickt werden, "einfach nicht so sicher" seien und es aus diesem Grund sogar Anwendungen gebe, für die De-Mail nicht genutzt werden dürfe, etwa im Zusammenhang mit Patientendaten. Andere Projektgruppenmitglieder erwiderten hierauf, dass De-Mail durchaus eine Verbesserung in Sachen Sicherheit im Vergleich mit herkömmlichen Mails darstelle. Schließlich einigte sich die Projektgruppe auf eine abgewandelte Formulierung: "Hier soll beispielsweise auch die Einführung des geplanten DE-Mail-Systems einen zusätzlichen Kommunikationsweg für einzelne Teile der Gerichtspost eröffnen." Grundsätzlich geht es im Text um die Chancen und Herausforderungen der E-Justiz, darunter um den digitalen Zugang zum Gericht, die Einreichung elektronischer Schriftsätze bei Gericht, das Elektronische Gerichtspostfach oder die so genannte Digitale Akte. Der Text wird nach der Fertigstellung des Abschnitts zur PGP auf der Beteiligungsplattform enquetebeteiligung.de veröffentlicht.
Textarbeit zu E-Government
Außerdem setzte die Projektgruppe die Arbeit am Kapitel 3 zur Exekutive in der vernetzten Gesellschaft – E-Government – fort. Grundlagen sind ein schon in der letzten Sitzung diskutierter Entwurf und ein neu hinzugekommener, teilweise alternativer Entwurf eines sachverständigen Mitglieds. Dieser Text beschreibe besser als das bisher vorhandene Kapitel "Chancen und Herausforderungen von eGovernment 2.0" die Herausforderungen, die sich im technischen, organisatorischen, planerischen und rechtlichen Bereich des E-Governments ergäben, sagte ein Mitglied. Daraus – gerade auch aus gescheiterten Projekten – könne man für die Zukunft viel lernen, weshalb auch solche Projekte in der Bestandsaufnahme mit aufgeführt werden sollten. Die Projektgruppe verständigte sich darauf, beide Texte zusammenzuführen und möglicherweise dadurch einen Konsens zu erzielen.
Grundlage für Informationsfreiheit: Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip
Im Verlauf der Diskussion zeigte eine Fraktion unterschiedliche Standpunkte zum Thema Informationsfreiheit an. Sie erklärte sich bereit, zur nächsten Sitzung mögliche Alternativvorschläge vor allem zu den Punkten "Informationsfreiheit und Informationsbezug" und "Open Data" vorzulegen. Vor allem sei noch nicht angemessen dargestellt, dass die Wurzel der Informationsfreiheit im Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip angelegt sei. Der Text sei gerade durch diesen bislang fehlenden Demokratiebezug lückenhaft. Die Projektgruppe verständigte sich darauf, auch zu diesem Kapitel eine Grundlage zu erarbeiten, um einen Konsens zu suchen.
Einleitungstext zum Strukturwandel der Öffentlichkeit und Partizipation
Die Projektgruppe bereitete außerdem einen Text zum Kapitel 5, "Strukturwandel der Öffentlichkeit" vor. Dazu hatten zwei Sachverständige und eine Fraktion Entwürfe vorgelegt, die nun ebenfalls zu einem Papier zusammengeführt werden sollen. Auf diese Weise soll ein zusammenhängender, einleitender Text zum Thema Partizipation entstehen. Es soll ergänzt werden, dass Partizipation nicht nur der Transparenz diene, sondern es zudem auch zahlreiche Möglichkeiten gebe, partizipativ Entscheidungen zu fällen. Hierfür gebe es bestimmte Instrumente, die im deskriptiven Teil aufgeführt werden sollten. Außerdem soll ein Verweis auf die Milieustudie des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) aufgenommen werden, in der die Unterschiede zwischen so genannten Digital Natives und Outsiders gut beschrieben werde. Einen entsprechenden zusammengeführten Entwurf wollen die Sachverständigen der Projektgruppe in der nächsten Sitzung vorlegen.
Handlungsempfehlungen gesucht
Die nächste Sitzung der Projektgruppe Demokratie und Staat findet am 7. Mai 2012 statt. In dieser Sitzung sollen alle offenen Teile der Bestandsaufnahme abgeschlossen werden. In den Sitzungen am 21. Mai und am 11. Juni 2012 wird es dann um die Handlungsempfehlungen gehen. Die Projektgruppe lädt daher alle Interessierten noch einmal herzlich ein, über die Beteiligungsplattform Vorschläge für Handlungsempfehlungen zu unterbreiten. Möglich ist das bis zum 7. Juni 2012 – mehr Details dazu erfahren Sie hier.