11. Juni 2012
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Während der Diskussion wurde deutlich, dass zwar zahlreiche Vorschläge von den Mitgliedern der Projektgruppe als Handlungsempfehlungen im Bericht übernommen werden können. Andere Vorschläge hingegen stießen auf Skepsis.
Vorschlag 1: Open Data
Der am höchsten bewertete Vorschlag "Transparenz fördern durch Open Data" fand die Zustimmung der Projektgruppe. "In der Zielsetzung werden wir das sicher übernehmen", so der Vorsitzende der Projektgruppe, Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNS90/DIE GRÜNEN). Die Bereitstellung öffentlicher Daten diene der Transparenz staatlichen Handelns. In dem Bürger-Vorschlag auf der Beteiligungsplattform heißt es: "Nur so können sich die Bürger informieren, eine fundierte Meinung bilden, Missstände kritisieren - und die Bildung letzterer im Vornherein vermeiden."
Vorschlag 2: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes
Der Vorschlag mit der zweithöchsten Unterstützung "Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (des Deutschen Bundestages, Anm. d. Red.) allgemein verfügbar machen" stieß in der Projektgruppe auf weitergehende Fragen: Wie steht es mit den Urheberrechten der Autoren? Sollte auch offengelegt werden, wer Auftraggeber einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes ist? Welche Gründe sprächen dafür oder dagegen? Die Mitglieder der Projektgruppe einigten sich darauf, hier weitere Informationen einzuholen und unter anderem den Fortgang eines derzeit laufenden Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin abzuwarten.
Vorschlag 3: Live-Streams der Ausschüsse
Für grundlegende Diskussionen sorgte auch der dritte Vorschlag: "Live-Streams aller Ausschüsse der Parlamente durchführen". Die Mitglieder der Projektgruppe waren sich einig, dass es grundsätzlich nötig sei, mehr Transparenz im Parlamentsbetrieb herzustellen, was auch die Übertragung von Ausschusssitzungen einschließe. Jedoch könne man sich nicht der Maximalforderung anschließen, alle Sitzungen in allen Parlamenten zu übertragen. Es müsse die Möglichkeit der Abwägung gewahrt bleiben, hieß es. Schließlich gebe es Schutzbedürfnisse, die berücksichtigt werden müssten. Insgesamt brauche es hier eine differenzierte Betrachtungsweise.
Vorschlag 4: Verträge der öffentlichen Hand
Der nächste Vorschlag "Offenlegung aller Verträge der öffentlichen Hand" stieß ebenfalls auf ein geteiltes Echo. Grundsätzlich teile man die Auffassung, dass Transparenz in diesem Bereich eine wichtige Kontrollfunktion erfüllen könne. Einige Mitglieder der Projektgruppe wiesen darauf hin, dass es Unternehmen und Privatpersonen durchaus zuzumuten sei, dass sie besondere Transparenz-Regeln akzeptieren müssten, wenn sie Geschäftsbeziehungen mit der öffentlichen Hand eingingen. Allerdings gebe es auch in diesem Bereich legitime Schutzbedürfnisse. Zudem müsse man darauf achten, dass mehr Transparenz nicht am Ende zu negativen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger führe. So könnten die Sonderkonditionen, die der öffentlichen Hand teilweise von Unternehmen eingeräumt würden, gestrichen werden, was dazu führen könne, dass bestimmte Dienstleistungen teurer würden. Ein gutes Beispiel sei Hamburg. Hier gebe es die Initiative für ein Transparenzgesetz, das zum Beispiel eine öffentliche Übersicht der Verträge vorsehe. Es gehe darum, gute Abwägungsregeln aufzustellen, damit man praktikable Lösungen finden könne.
Vorschlag 5: Globale Online-Konzerne
Den Vorschlag "Maßnahmen gegen die Vereinnahmung des Internets durch globale Online-Konzerne" bezeichnete ein Mitglied der Projektgruppe als "dickes Brett". Man wolle die Anregung gerne aufnehmen, müsse aber zu bedenken geben, dass die Projektgruppe Demokratie und Staat hierzu keinen gesonderten Text vorlegen könne. Daher sei es schwierig, eine Handlungsempfehlung abzugeben. Ein Mitglied bezweifelte, ob die Projektgruppe überhaupt der richtige Ort für das Thema sei. Vielmehr gehöre es in die Projektgruppe Kultur, Medien, Öffentlichkeit. Andere legten dar, dass es sich bei diesem Thema um das Problem der Machtkonzentration und Machtverschiebung handele, also ein originär staatliches Feld berühre. Man einigte sich darauf, eine Übersicht zu erstellen, die sich mit offenen Fragen beschäftige, auf die man im Laufe der Arbeit gestoßen sei. Hier könne man den Vorschlag aufnehmen.
Vorschlag 6: Offene und freie Formate
Der Vorschlag "Verbindliche Festlegung von offenen und freien Formaten bei allen Prozessen des Staates" berührt nach Auffassung der Mitglieder technische Standards und gehört daher in die gerade konstituierte Projektgruppe Interoperabiliät, Standards, Open Source. Man wolle dafür sorgen, dass der Vorschlag dorthin übermittelt und an dieser Stelle diskutiert werde.
Vorschlag 7: Beteiligungen von Abgeordneten
Beim folgenden Vorschlag "Offenlegung der Beteiligungen eines Abgeordneten" stellten die Mitglieder zunächst fest, dass dies bereits geltendes Recht sei. Dennoch könne man die Anregung zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken, welche Probleme es bei der derzeit gültigen Rechtslage gebe. Allerdings berühre der Vorschlag ein viel allgemeineres Politikfeld. "Das Thema ist nicht internetspezifisch", konstatierte ein Mitglied.
81 Vorschläge
Die Projektgruppe hatte sich dazu entschieden, von den insgesamt 81 über die Beteiligungsplattform eingegangenen Vorschläge die zehn am besten bewerteten in der Sitzung zu diskutieren. Drei bisher noch unbehandelte Vorschläge werden daher in der nächsten Projektgruppensitzung aufgerufen. Wie genau die einzelnen Vorschläge in den Bericht einfließen, ist noch Gegenstand der laufenden Beratungen.
Textarbeit abgeschlossen
Bei der vorhergehenden Textarbeit hatte die Projektgruppe die Beratung über alle wesentlichen noch ausstehenden Berichtsteile im Konsens abgeschlossen. Lediglich beim Unterkapitel "Regieren und Verwalten in der digital vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen von E-Government" konnte man sich nicht einigen. In der nächsten Enquete-Sitzung am 25. Juni 2012 werden alle Kommissionsmitglieder über den Bericht der Projektgruppe, mit Ausnahme der Handlungsempfehlungen, beraten und entscheiden.