Grüne wollen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro

Arbeit und Soziales/Antrag - 06.06.2013

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesrepublik benötigt einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, um Lohndumping zu bekämpfen und fairen Wettbewerb zu schaffen. Das stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem entsprechenden Antrag (17/13719) fest. Kaum ein anderes Land habe einen so großen Niedriglohnsektor wie Deutschland. Fast sieben Millionen Menschen würden für weniger als 8,50 Stundenlohn arbeiten und davon immerhin 1,4 Millionen Menschen für weniger als fünf Euro Stundenlohn. Die schwarz-gelbe Bundesregierung reagiere darauf jedoch nur mit Lippenbekenntnissen oder halbherzigen Lösungen, lautet der Vorwurf der Fraktion. Sie verlangt deshalb, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde einzuführen. Eine Mindestlohnkommission aus Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Wissenschaft solle für die Festlegung und Anpassung des Mindestlohns verantwortlich sein. Mit der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen sollen zudem die Tarifpartner in der Festlegung fairer Arbeitsbedingungen gestärkt und tarifliche Branchenmindestlöhne oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns ermöglicht werden, schreiben die Grünen. Über ihren Antrag debattiert der Bundestag am 7. Juni in erster Lesung.

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