Fördermöglichkeit für Einrichtungen des Jugendwohnens

Arbeit und Soziales/Antwort - 06.06.2013

Berlin: (hib/CHE) Zwölf Jugendwohnheime haben seit April 2012 einen Antrag auf Förderung nach den Paragrafen 80 a und b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) gestellt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13512) auf eine Kleine Anfrage (17/13332) der Fraktion Die Linke. Diese Fördermöglichkeit für Einrichtungen des Jugendwohnens und für Jugendwohnheime in Form von Zuschüssen und Darlehen existiert erst seit April 2012 und ist eine „Kann-Leistung“ im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. In der Antwort heißt es weiter, dass bisher zwei Anträge aus Nordrhein-Westfalen bewilligt wurden und zehn weitere noch geprüft werden. In den schon geförderten Einrichtungen werden insgesamt 117 Wohnheimplätze modernisiert. Die Einrichtungen erhielten jeweils 995.000 und 328.000 Euro dafür.

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