Bundesrat will Aufenthaltsrecht für gut integrierte Ausländer reformieren

Inneres/Gesetzentwurf - 11.06.2013

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat macht sich für eine Reform des Aufenthaltsrechts für gut integrierte Ausländer stark, mit der einen Beitrag gegen sogenannte Kettenduldungen geleistet werden soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates (1713424) sieht unter anderem vor, jugendlichen oder heranwachsenden geduldeten Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sie sich seit vier Jahren in der Bundesrepublik aufhalten und einen erfolgreichen Schulbesuch in Deutschland nachweisen können. Erwachsene Ausländer sollen nach achtjährigem Aufenthalt und nachgewiesener „nachhaltiger Integration“ eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, sie sehe derzeit „keine Notwendigkeit für eine neue Regelung, die auf eine deutliche Herabsetzung der Kriterien für ein dauerhaftes Bleiberecht hinauslaufen würde“. Ob es bei der bestehenden Bleiberechtsregelung noch gesetzgeberischen Handlungsbedarf gebe, „könnte gleichwohl geprüft werden“.

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