Bundeswehr soll Beteiligung beim Mali-Einsatz im Rahmen eines neuen UN-Mandats fortführen

Auswärtiges/Antrag - 11.06.2013

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der internationalen Unterstützungsmission in Mali beteiligen. Ein entsprechender Antrag der Bundesregierung (17/13754) steht am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Demnach ist geplant, bewaffnete deutsche Streitkräfte im Rahmen der „Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ (Minusma) zu entsenden, die auf Beschluss des UN-Sicherheitsrats die Aufgaben der bestehenden afrikanischen Unterstützungsmission Afisma übernehmen soll. Das Mandat der neuen Mission sei zunächst auf ein Jahr befristet und solle am 1. Juli beginnen; der Einsatz der Bundeswehrsoldaten erfolge zunächst längstens bis Ende Juni 2014. Insgesamt bis zu 150 Soldaten sollen entsendet werden können, die Kosten beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 46,3 Millionen Euro. Die Bundeswehr soll laut Antrag „Fähigkeiten des taktischen Lufttransports, Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission und Verbindungsoffizieren“ sowie Luftbetankungsfähigkeiten bereitstellen.

Auftrag von Minusma sei es unter anderem, wichtige Zentren insbesondere im Norden Malis zu stabilisieren, die staatliche Autorität wiederherzustellen und die Umsetzung des Fahrplans für den Übergang (Roadmap), einschließlich des nationalen politischen Dialogs und des Wahlprozesses zu unterstützen, schreibt die Bundesregierung. Weitere Aufgaben seien die Förderung und der Schutz der Menschrechte, die Unterstützung humanitärer Hilfe und der Schutz von Zivilpersonen und des Personals der Vereinten Nationen.

Zwar habe sich nach dem Einsatz französischer Truppen und der afrikanischen Mission Afisma die Sicherheitslage im Norden Malis deutlich verbessert, schreibt die Bundesregierung in ihrer Begründung. Dennoch stellten „terroristisch-islamistischen Gruppen“ nach wie vor eine Gefahr für die Zivilbevölkerung „sowie eine Bedrohung für die territoriale Integrität, staatliche Autorität und Stabilität“ des Landes dar.

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