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Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur staatlichen Parteienfinanzierung vom 9. April 1992 (Entscheidungen des BVerfG – BVerfGE - Bd. 85, S. 264 ff.) wurde diese vom Gesetzgeber im Parteiengesetz (PartG) mit Wirkung vom 1. Januar 1994 grundlegend neu geregelt. Die bisherige Wahlkampfkostenerstattung für die einzelnen Wahlen auf Bundes- und Länderebene wurde abgelöst durch eine allgemeine jährliche staatliche Teilfinanzierung (Neufassung des PartG vom 31. Januar 1994, BGBl. I S. 149). Durch das Achte Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes vom 28. Juni 2002 wurden das PartG erneut wesentlich geändert und nicht zuletzt die finanziellen und strafrechtlichen Sanktionen bei Verstößen gegen das PartG verschärft (BGBl. I S. 2268; Gesetzentwurf: Bundestagsdrucksache 14/8778). Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 367