Erststimme, Zweitstimme und Briefwahl: Am 22. September können 61,8 Millionen Deutsche über die Zusammensetzung des 18. Deutschen Bundestages bestimmen. Wie die Stimmabgabe verläuft und was danach mit dem Votum passiert, erfahren Sie in den folgenden Erläuterungen.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind stellvertretend für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gewählt, um für das Volk Entscheidungen zu treffen. Deshalb werden sie in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Ohne Wahlen gibt es keine Demokratie. In allgemeiner, unmittelbarer, freier, geheimer und gleicher Wahl entscheiden wir Bürger, wer die Macht bekommen sollen. Organisiert wird die Wahl vom obersten Wächter über die Bundestagswahl - dem Bundeswahlleiter.