Unterbindung unerlaubter Einreise

Inneres/Antwort - 05.09.2013

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr hat die Bundespolizei in gut 570.000 Fällen Befragungen nach Paragraf 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes vorgenommen und im ersten Halbjahr 2013 in knapp 280.000 Fällen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort der Bundesregierung (17/14569) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14470) weiter erläutert, kann die Bundespolizei nach dieser Gesetzespassage zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in Zügen sowie auf Bahnanlagen und Flughäfen „jede Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere oder Grenzübertrittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, soweit auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung anzunehmen ist, dass diese Örtlichkeiten zur unerlaubten Einreise genutzt werden“. Laut Antwort sind derzeit drei Klageverfahren anhängig und zwei Beschwerden in Bearbeitung, die im Zusammenhang mit solchen Befragungen stehen.

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