Barrierefreiheit im Bahnverkehr

Verkehr und Bau/Antwort - 05.09.2013

Berlin: (hib/MIK) Der Bund hält für Neubauten und umfassende Umbauten von Bahnhöfen an der Regelbahnsteighöhe von 76 cm über Schienenoberkante fest. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14608) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/14514) zur Barrierefreiheit im Bahnverkehr. Eine Bahnsteighöhe von 55 cm kann jedoch für eine Übergangszeit und beschränkt auf bestimmte örtliche Besonderheiten nicht ausgeschlossen werden, heißt es weiter.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter