Kritische Begleitung der Justizreform in der Türkei gefordert

Petitionsausschuss - 03.09.2013

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss fordert die Bundesregierung auf, die Justizreform in der Türkei weiterhin kritisch zu begleiten sowie auf die Wahrung der Menschenrechte in dem Land zu achten. In der Sitzung am Dienstagmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ zu überweisen. Die Petition stammt von dem türkischen Schriftsteller, Journalisten und Abgeordneten Mustafa Balbay, der nach vierjähriger Untersuchungshaft Anfang August 2013 zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Balbay wurde die Mitgliedschaft im so genannten Geheimbund Ergenekon vorgeworfen.

Mitglieder des Petitionsausschusses hatten während einer Delegationsreise in die Türkei den Petenten in der Haftanstalt besucht und die Petition persönlich entgegengenommen. Die Unionsabgeordnete Stefanie Vogelsang hat im Rahmen der Aktion „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ die Patenschaft für den Petenten übernommen.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht war der Prozess gegen Balbay und seine Mitangeklagten von Anfang an in der Türkei und auch international sehr umstritten. Obwohl sich hochrangige türkische Politiker, wie Parlamentspräsident Cicek und Staatspräsident Gül im Herbst dahingehend geäußert hatten, dass sie sich um eine Lösung für die inhaftierten Abgeordneten bemühen würden, habe es keinerlei konkrete Schritte für deren Freilassung gegeben, schreiben die Abgeordneten. Ein Antrag des Petenten auf Haftentlassung von Anfang Juli 2012 sei auch nach Inkrafttretens des 3. Justizreformpaketes, das unter anderem erweiterte Möglichkeiten für Haftverschonung vorsieht, mit dem Hinweis auf Flucht- und Verdunklungsgefahr abgelehnt worden.

Aus Sicht des Petitionsausschusses verstößt auch die mehr als vierjährige Untersuchungshaft „eklatant gegen die Prinzipien eines Rechtsstaates“. Ein solch langer Verbleib in der Untersuchungshaft sei in der Türkei keine Ausnahme, was auch regelmäßig Anlass zur Kritik gebe, heißt es weiter. Nach deutscher und europäischer Einschätzung liege dem eine sehr weite Auslegung der Anti-Terror-Gesetze zugrunde. Diese Problematik, aber auch die Beachtung der Menschenrechte, bringe die deutsche Seite in Gesprächen mit türkischen Regierungsmitgliedern regelmäßig zur Sprache, schreibt der Petitionsausschuss. Mit dem hohen Votum für die Petition wolle man die Bundesregierung ermutigen, in diesen Bemühungen nicht nachzulassen, heißt es abschließend.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter