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Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist für das kommende Programmjahr 2014/15 abgelaufen ist. Voraussichtlich ab Mai 2014 können Sie sich wieder für das Programmjahr 2015/16 bewerben.
Schülerinnen und Schüler mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sein. Die Schulausbildung darf noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. Viele Schüler entscheiden sich oft für ein Austauschjahr nach der neunten oder zehnten Klasse (Informationen zur Altersgrenze). Die Anerkennung von Auslandsschuljahren ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht der Regelungen (und weitere Informationen) gibt der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA).
Junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind. Teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung. Jugendliche, die beabsichtigen, einen Freiwilligendienst zu leisten, müssen sicherstellen, dass dieser Dienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fällt. Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst, ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend. Einzelne Berufe wie beispielsweise Heilberufe können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen sind daher leider von der Teilnahme am PPP ausgeschlossen. Genauere Informationen erteilt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die für die Stipendien der jungen Berufstätigen zuständig ist. Ebenfalls vom PPP ausgeschlossen sind Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.
Das Bewerbungsverfahren wird von erfahrenen Austauschorganisationen im Auftrag des Deutschen Bundestages durchgeführt. In Deutschland sind verteilt über die 299 Bundestagswahlkreise insgesamt sechs Austauschorganisationen für den Bundestag tätig.
Bewerbungen sind nur mit der PPP Bewerbungskarte möglich. Bewerbungen, die nicht mit der Bewerbungskarte erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an den Deutschen Bundestag oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden, sowie unvollständig ausgefüllte Bewerbungskarten und Karten, die verspätet oder an eine nicht zuständige Austauschorganisation gesandt wurden.
Schülerinnen und Schüler schicken eine Bewerbungskarte vollständig ausgefüllt an die Austauschorganisation, die für Ihren Wahlkreis zuständig ist. Die Adressen der Austauschorganisationen finden sie hier. Welche Austauschorganisation für Schülerinnen und Schüler zuständig ist, richtet sich nach dem Bundestagswahlkreis, in dem sie mit dem ersten Wohnsitz angemeldet sind. Für die Bewerbung gilt die Einteilung der Wahlkreise für die Bundestagswahl 2013. Ausführliche Informationen zur Ermittlung des Bundestagswahlkreises finden Sie hier.
Junge Berufstätige und Auszubildende bewerben sich direkt online oder schicken eine Bewerbungskarte vollständig ausgefüllt an die Austauschorganisation Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. In beiden Fällen müssen auch die jungen Berufstätige und Auszubildende ihren Bundestagswahlkreis ermitteln und auf der Bewerbungskarte eintragen.
Nach Einsendung der Bewerbungskarte erhalten Sie von der Austauschorganisation die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern Sie aufgrund Ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Diese Unterlagen senden Sie bitte fristgerecht und vollständig ausgefüllt an die Organisation zurück. Dann beginnt das Auswahlverfahren bei den Austauschorganisationen.