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Die Sitzverteilung im 18. Deutschen Bundestag © DBT
Durch die 22. Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 3. Mai 2013 ist ein neues Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung im Bundestag eingeführt worden. Beibehalten wird das System der personalisierten Verhältniswahl, in dem die Personenwahl im Wahlkreis (Erststimme) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl nach Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) kombiniert wird. Neu ist, dass Wählerstimmen in zwei Verteilungsstufen mit je zwei Rechenschritten in Mandate umgerechnet werden. Allen vier Rechenschritten liegt das Verfahren "Sainte-Laguë/Schepers" zugrunde, das bereits zur Bundestagswahl 2009 angewendet wurde. Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben.
Fraktion | Direktmandate | Landeslisten | gesamt |
---|---|---|---|
28 Ausgleichsmandate (CDU 13, SPD 9, Die Linke 4, Bündnis 90/Die Grünen 2, CSU 0) | |||
CDU/CSU | 236 | 75 | 311 |
SPD | 58 | 134 | 192 |
Die Linke | 4 | 60 | 64 |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 1 | 62 | 63 |
Bundestag gesamt | 299 | 331 | 630 |
letzte Änderung: 27. September 2013