d) Themen der Teilnehmer / -innen
d)Themen der Teilnehmer / -innenDie Teilnehmerinnen und Teilnehmer verständigten sich darauf, die eingebrachten Themenwünsche anhand der Themenfelder Familie, Senioren, Frauen und Jugend / Kinder zu diskutieren. Außer zum Bereich Senioren, der aus Zeitgründen und wegen der Parallelen zur Diskussion zu Familie ausgeklammert wurde, wurden alle Bereiche intensiv erörtert.Stellungnahme der RegierungsvertreterDer Parlamentarische Staatssekretär Dr. Kues verweist auf einen Bewusstseinswandel, der sich z. B. beim gemeinsamen Lernen oder auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar macht.Aufgabe der Gesellschaft: Übergang von Integration zu Inklusion. Umsetzung der UN-BRK erfolgt auf nationaler Ebene beispielsweise durch ein Projekt zu gemischten WGs und durch einen inklusiven Ansatz beim Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Weitere Projekte gibt es für Menschen mit Demenz, zur Nachbarschaftshilfe und zu sog. qualifizierten HandwerkernThesen und Forderungen der TeilnehmerDie Arbeitsgruppe 5, Familien, Senioren, Frauen und Jugend, hat zu den folgenden Bereichen Empfehlungen an die Politik formuliert:Themenbereich FamilieEine einkommens- und vermögensunabhängige, gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien muss gewährleistet werden.52
Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen durch ein Leistungsgesetz geschaffen werden. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu den persönlichen Assistenzen.Die verschiedenen Zuständigkeiten zur Leistungsgewährung sind zentral zu bündeln.Inklusion erfordert barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum und eine barrierefreie Infrastruktur.Die Barrierefreiheit muss auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt sein.Die Bauplanung muss die Barrierefreiheit berücksichtigen. Die Baugesetzgebung ist entsprechend zu ändern.Städtebauliche Ausgrenzungen sind zu vermeiden. Die Ausbildung von Architekten und Stadtplanern muss die Erfordernisse der Barrierefreiheit berücksichtigenThemenbereich FrauenEs wird im Fall von Bedrohung und Erfahrung von Gewalt eine schnell erreichbare Hilfe gefordert, z.B. ein Frauennotruf und ein Notruf für Kinder und Mädchen.Die Selbststärkung von Mädchen ist die beste Schutzmaßnahme. Ein Aufwachsen in einem inklusivem Umfeld führt zur Stärkung des Selbstbewusstseins. Auch Selbstverteidigungskurse können hilfreich sein.Eine gezielte Sexualaufklärung ist notwendig und auszubauen. Hierzu gehört auch die Aufklärung über das Entstehen sexueller Gewalt (z.B. Grenzüberschreitungen, Übergriffe wahrnehmen und benennen).Bereits bei der Planung von Gebäuden ist auf sichere, überschaubare Eingangsbereiche zu achten. Eine geschlechtergerechte Behandlung von Frauen in der Medizin und im Pflegebereich sind zu gewährleisten.Es darf keine Duldung oder Beschönigung von sexueller Gewalt in Einrichtungen geben. Durch strukturelle Maßnahmen und Hilfsangebote muss Übergriffen entgegengewirkt werden.Beim Auf- und Ausbau von barrierefreien Frauenhäusern ist darauf zu achten, dass sie in einem erreichbaren Umfeld liegen. Es wird gefordert, dass in jedem Regierungsbezirk mindestens ein Frauenhaus vorhanden ist. Bei Neubauten ist strikt auf die Einhaltung der DIN-Normen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit zu achten. Dies muss auch in der kommunalen Planung beachtet werden. Eine Vernetzung der barrierefreien Frauenhäuser ist dabei hilfreich.Die Barrierefreiheit muss auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt sein.Die Bauplanung muss die Barrierefreiheit berücksichtigen. Die Baugesetzgebung ist entsprechend zu ändern.53
Städtebauliche Ausgrenzungen sind zu vermeiden.Die Position von Frauenbeauftragten in Behindertenwerkstätten ist durch eine Änderung der Werkstättenmitwirkungsverordnung zu regeln. Frauenbeauftragte in Werkstätten sind zu schulen und zu benennen.Die Erfolge des Pilotprojekts des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind hierbei anzuwenden.Themenbereich JugendDie Inklusion ist der zentrale Maßstab jeder schulischen und vorschulischen Bildung und Ausbildung und hat jegliche pädagogische Arbeit zu bestimmen.Die Lehrinhalte für die pädagogische Ausbildung sind neu zu definieren.Der Inklusionssport muss geschaffen und gefördert werden. Sportvereinen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.Ein Netz von pädagogischen Inklusionsfachkräften ist zentral zu schaffen und muss von den Schulen abrufbar sein, damit chancengleiches Lernen möglich ist.54
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Grafik 18: _Pic111/Impressionen aus den Arbeitsgruppen56
Themenwünsche der Teilnehmer Sparzwänge der öffentlichen Hand wirken sich konkret auf die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen aus. Die steuerlichen Regelungen in Deutschland werden als positiv bewertet sowie als angemessen und ausreichend angesehen. Eine Sonderbehandlung für behinderte Menschen sollte es nicht geben. Verschwendung von Geld in anderen Bereichen, das der Unterstützung von Menschen mit Behinderung zugutekommen könnte sowie Ineffizienzen und Verschwendung bei Programmen und Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Als Beispiel wurden Doppelzuständigkeiten und Mehrfachstrukturen genannt. Ebenso sei es Verschwendung, wenn einzelne Maßnahmen und Projekte nicht aufeinander abgestimmt würden (Beispiel: barrierefreies Restaurant im Zoo, das aber per Rollstuhl nicht zu erreichen ist). Bauvorschriften: Forderung, Barrierefreiheit als Bedingung sowohl für öffentliche als auch private Neubauten aufzunehmen und stärkere Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Bürokratieabbau und Vorrang von Selbständigkeit und Teilhabe bei der Eingliederungshilfe. Das persönliche Budget hat eine hohe Wichtigkeit. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben mit denjenigen, die außerhalb leben. Personalmangel und unzureichender Betreuungsschlüssel.Ergebnisse der Arbeitsgruppe 6 Haushalt und FinanzenBerichterstatterinnen: Ulrike Bürgel und Karin Bühler57
Werkstattarbeit: Mehr Flexibilität bei der Entlohnung wäre notwendig, insbesondere beim Verhältnis zu Leistungen aus der Grundsicherung. Es ist wichtig, den Rechtsweg für Ansprüche aus Dokumenten wie der UN-Konvention zu klären. Dabei steht die Frage der Individualklage im Raum. Finanzierung von Assistenzleistungen jenseitssatt und sauber wäre ein wichtiger Beitrag zur Inklusion.Vertieft diskutierte Schwerpunktthemen und ForderungenBarrierefreiheit Barrierefreiheit ist ein Schlüssel für Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen. Inklusion ist ein Thema, dass über Menschen mit Behinderungen hinaus immer mehr auch große Teile der Senioren in einer alternden Gesellschaft betrifft. Senioren stehen im Alter oftmals vor ähnlichen Problemen wie Menschen mit Behinderungen. Inklusion und Barrierefreiheit sind also gesamtgesellschaftliche Probleme! Problem der Länderzuständigkeit im Baurecht. 16 unterschiedliche Landesregelungen sind schwierig zu reformieren. Auch wenn ein bundeseinheitliches Baurecht unrealistisch erscheint, wäre es möglich, eine Musterverordnung zu erstellen, die Barrierefreiheit in allen Ländern auf gleiche Weise verankert. Barrierefreiheit kostet Geld! Politische Dokumente, die Barrierefreiheit fordern, müssen mit finanziellen Zusagen unterlegt werden, sonst bleiben sie wirkungslos. Es gehört zur politischen Umsetzung dazu, zusätzliche Finanzierungsmittel zur Erreichung von mehr Barrierefreiheit zu aktivieren. Es besteht die Gefahr, dass Rechte aus der UN-Konvention oder Vorgaben aus dem Aktionsplan der Bundesregierung nur auf dem Papier bestehen, solange die Frage der Finanzierung offen bleibe. Über die Finanzierung hinaus müssen auch konkrete und nachprüfbare Zeitpläne vorliegen, um mehr Barrierefreiheit zu schaffen (Negativbeispiel: 25-jährige Übergangszeiträume im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes). Barrierefreiheit ist nicht nur ein Thema öffentlicher Gebäude, sondern auch eine Anforderung sowohl für die Gestaltung öffentlicher Räume (Negativbeispiel Regierungsviertel in Berlin) als auch für den privaten Wohnungsbau. Es wird gefordert, schärfere Sanktionsmöglichkeiten für nicht barrierefreie Bauten einzuführen, deren Erträge für die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden könnten. Die Immobilienverwaltung des Bundes in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sollte sich dem Thema Barrierefreiheit stellen und gewährleisten, dass zumindest die bundeseigenen Gebäude den Anforderungen entsprechen und dass entsprechende Programme zur Erfüllung der Aufgaben aufgelegt werden. Bei der Schaffung von Barrierefreiheit könnte viel Geld gespart werden, wenn sie von Anfang an und nicht erst nachträglich geschaffen würde. Viele Verbesserungen können auch ohne großen finanziellen Aufwand erfolgen (Beispiel: größerer Schriftgrad für Sehbehinderte).58
Oftmals ist ein Vorrang des Denkmalschutzes gegenüber der Barrierefreiheit zu beklagen, dies sollte überdacht werden. Im Übrigen sollten der Barrierefreiheit zumindest die gleichen Fördermöglichkeiten wie dem Denkmalschutz zugestanden werden,z.B. durch steuerliche Begünstigungen (Abschreibungsregelungen) oder durch Programme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). In vielen Fällen bleibt die Umsetzung der Barrierefreiheit hinter der Gesetzeslage zurück (Beispiel: Deutsches Gaststättengesetz).Zuständigkeitsabgrenzungen verschiedenerföderaler Ebenen und verschiedener Institutionen Oftmals werden (sinnvolle) Gesetze zur Inklusion auf Bundesebene beschlossen, deren Umsetzung wird dann aber Ländern und Kommunen überlassen, bei denen die entsprechenden finanziellen Mittel fehlen. In der Verwaltungspraxis gehen viele Ansprüche und Leistungen verloren. Dies sehe man insbesondere an der Praxis des SGB. Das 2014 zu erwartende Bundesteilhabegesetz sei zu begrüßen. Hier sollten sowohl die Finanzierungsgrundlagen als auch die rechtlichen Zuständigkeiten klar geregelt sein. Eingliederungshilfe dürfe nicht nach Kassenlage und in den Bundesländern unterschiedlich gewährt werden. Allerdings sollte auch kein zu zentralisiertes System etabliert werden, damit vor Ort in den Kommunen noch Umsetzungsspielräume verbleiben. Die vielfältigen Zuständigkeiten verschiedener Kostenträger führen zu hohen Alltagsbelastungen für Menschen mit Behinderungen. Es besteht der Wunsch nach einer zentralen Anlaufstelle vor Ort, die die verschiedenen Kostenträger und Einrichtungen koordiniert und integriert (user interface). Eine bessere Koordination verschiedener Töpfe und Programme der Ebenen EU / Bund / Länder und Kommunen könnte viel Geld sparen. Eine Koordination der Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Krankenkasse ist dringend notwendig. Zu oft werden Lasten auf Kosten der Betroffenen von einer Zuständigkeit in die andere verschoben. Ein weiteres Beispiel von schädlichem Kästchendenken ist die Tatsche, dass kaum Klinikplätze für pflegebedürftige psychisch Kranke zur Verfügung stehen. Während in der Psychiatrie keine Pflegeleistungen erbracht werden, können Pflegekliniken keine Patienten aufnehmen, die bestimmte psychische Störungen haben (z.B. mit Weglaufneigung). Der Bund könnte eine Moderatorenrolle auf Landes- und Kommunalebene einnehmen und das Thema der Inklusion auch in kleinen Kommunen institutionell verankern (z.B. durch erforderlichen Inklusionsbericht).59
Forderungen der Teilnehmer Konkrete Aufstellung über Inklusionskosten getrennt nach Bund/Länder/Gemeinden, damit klar ersichtlich wird, wer für welchen Mitteleinsatz Verantwortung trägt.Hintergrund: Bislang werden Gesetze auf Bundes- / Länderebene gemacht. Die Umsetzung hat hingegen auf kommunaler Ebene zu erfolgen, wo ausreichende Finanzmittel nicht vorhanden sind. In Gremien, wo Entscheidungen getroffen werden, sind verpflichtend die Vertreter der Behinderten von Anfang an einzubeziehen, insbesondere beim Thema Bau. Der Solidaritätsbeitrag soll nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden, sondern für die Finanzierung des Nationalen Aktionsplans. Dies wäre ein echter Beitrag zur Solidarität innerhalb der Bevölkerung. Arbeit von behinderten Menschen sollte angemessen entlohnt werden, das heißt, sie sollten annähernd gleiche Stundenvergütung wie nichtbehinderte Menschen bekommen. Abzüge sind dann von dem erhöhten Bruttolohn vorzunehmen. So sehen die behinderten Menschen auf ihrer Lohnbescheinigung, dass sie gleichwertige bzw. verwertbare Arbeit verrichten. Rentenzahlungen sollten behinderten Menschen verbleiben und nicht durch Kostenträger der Behinderteneinrichtungen in Anspruch genommen werden.60
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Prioritäten der AG-LeitungDas Impulsreferat der AG-Leiterin hatte parlamentarische Initiativen des Deutschen Bundestages mit behindertenpolitischen Bezügen der 16. und 17 Wahlperiode sowie die UN-Behindertenrechtskonvention und deren Umsetzung in Deutschland zum Gegenstand.Themenwünsche der TeilnehmerDie AG hat sich auf die Themen Heil- und Hilfsmittel, Assistenzbedarf (Haushaltshilfe) sowie psychische Erkrankungen geeinigt.Gang der Debatte