Rechtsausschuss

Aufgaben

Die 37 Mitglieder des Rechtsausschusses beraten Gesetzgebungsvorhaben zu allen Bereichen der Rechtspolitik, unter anderem zum Verfassungs-, Zivil- und Strafrecht. Die bearbeiteten Themen reichen über die nationale Dimension hinaus: Die europäische Rechtspolitik wird für die Arbeit des Rechtsausschusses immer wichtiger, zudem wurden mit dem Vertrag von Lissabon die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestags gestärkt. Der Rechtsausschuss berät ferner über eine Beteiligung des Deutschen Bundestags in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Er ist jedoch weder Beschwerdeinstanz für Bürger, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, noch übt er eine allgemeine Rechtsaufsicht über die anderen Gewalten aus.