Dr. Hans-Peter Bartels, SPD

Journalist

Wahlkreis 005 Kiel
Direkt gewählt in Schleswig-Holstein

Geboren am 7. Mai 1961 in Düsseldorf; verheiratet, ein Kind.

1980 Abitur an der Max-Planck-Schule in Kiel. Studium der Politischen Wissenschaft, Soziologie und Volkskunde an der Universität Kiel, 1986 M.A., 1988 Promotion zum Dr. phil. 1980 bis 1981 Wehrdienst.

1988 Redakteur der "Kieler Rundschau". Angestellter in der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, zuletzt Sektenbeauftragter der Landesregierung.

Mitglied der Gewerkschaft ver.di, der Arbeiterwohlfahrt, des Vereins Arbeit für Behinderte und des Kuratoriums der JPSH. Mitherausgeber der Zeitschrift "Berliner Republik".

1979 Eintritt in die SPD, Mitglied im Ortsvereins- und Kreisvorstand; stellvertretender Landesvorsitzender der Jungsozialisten; 1991 bis 1997 Vorsitzender des SPD-Kreisausschusses und 1995 bis 1997 des SPD-Landesausschusses. Mitglied der SPD-Grundwertekommission.

Mitglied des Bundestages seit 1998.


Kontakt

Dr. Hans-Peter Bartels, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Verteidigungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Berliner Republik e.V., Berlin,

Stellv. Vorsitzender, ehrenamtlich

Deutsche Vereinigung für Politische Bildung e.V., Frankfurt/Main,

korrespondierendes Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Jugendpresse Schleswig-Holstein e.V., Kiel,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".