Dr. Edgar Franke, SPD

Jurist, Bürgermeister

Wahlkreis 171 Schwalm-Eder
Direkt gewählt in Hessen

Geboren am 21.01.1960; evangelisch, verheiratet, zwei Kinder.

Grundschule in Edermünde-Grifte; Abitur an der Albert-Schweitzer-Schule in Kassel; Zivildienst bei der Arbeiterwohlfahrt; Studium der Politik- und Rechtswissenschaften in Marburg und Gießen; 1. und 2. jur. Staatsexamen; Fachgruppenleiter "Öffentliches Recht" beim Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Rektor und Professor an der Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung Bad Hersfeld; Autor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen; u.a. Hrsg. des Nomos-Kommentars Sozialgesetzbuch VII.

1978 bis 1982 Juso-Unterbezirksvorstand; 1982-1985 Mitglied im Studentenparlament der Philipps-Universität Marburg; 1985 bis 1989 Gemeindevertreter Edermünde; 1997 bis 1999 stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Gudensberg; Bürgermeister der Stadt Gudensberg von 1999-2009; Seit 2001 Mitglied des Kreistages Schwalm-Eder; 2007 Mitglied des Bezirksvorstandes der SPD Hessen-Nord.

Mitglied in vielen Vereinen und Verbänden u.a. ver.di und AWO.

 

 


Kontakt

Dr. Edgar Franke, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Rechtsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Verteidigungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Bürgermeister,

Stadt Gudensberg, Gudensberg

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Kreissparkasse Schwalm-Eder, Melsungen,

Mitglied des Verwaltungsrates (bis 14.06.2012)

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Kassel,

Mitglied der Verbandsversammlung (bis 31.10.2011)

Schwalm-Eder-Kreis, Homberg,

Mitglied des Kreistages

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".