Michael Peter Groß, SPD

Geschäftsbereichsleiter

Wahlkreis 123 Recklinghausen II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren 1956 in Marl; verheiratet; zwei Kinder.

Diplomierter Sozialarbeiter in der Psychologischen Beratungsstelle der Stadt Marl; später Wechsel als Referent zum Diakonischen Werk Westfalen und Übernahme der Geschäftsführung in Steinfurt; seit Januar 2005 tätig bei der Arbeiterwohlfahrt; dort Leiter des Geschäftsbereichs Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen.

1978 Mitglied in der SPD; Stadtverbandsvorsitzender der SPD Marl.

U.a. ver.di; IG BCE.


Kontakt

Michael Peter Groß, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Petitionsausschuss
  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft"

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Angestellter,

Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, Herten

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesstiftung Baukultur, Potsdam,

Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

Deutsche Unternehmensinitiative für Energieeffizienz e.V. - DENEFF, Berlin,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Gütegemeinschaft Brandschutz im Ausbau e.V. (GBA), Berlin,

Mitglied des Politisch-Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".