Bernhard Kaster, CDU/CSU

Bürgermeister a. D.

Wahlkreis 204 Trier
Direkt gewählt in Rheinland-Pfalz

Geboren am 1. November 1957 in Trier; katholisch; verheiratet, zwei Töchter.

Diplomverwaltungswirt (FH).

1975 bis 1997 Beamter im rheinland-pfälzischen Landesdienst, u. a. Bezirksregierung Trier, Verteidigungslastenverwaltung, Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz und in der Gesundheitsverwaltung. 1997 bis 2002 direkt gewählter hauptamtlicher Bürgermeister der Verbandsgemeinde Trier-Land.

Engagiert für den Malteser Hilfsdienst, für den Freundschaftskreis Region Trier/Podolsk (Russland) und für zahlreiche kulturelle Institutionen und Vereine.

Mitglied der CDU seit 1976, seit 2007 Kreisvorsitzender der CDU Trier, elf Jahre CDU-Stadtbezirksvorsitzender in Trier-Pfalzel, 1989 bis 1997 Mitglied des Stadtrates Trier und mehrerer Ausschüsse, Mitglied im Bundesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung, Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur sowie im Präsidium des Deutschen Gemeinde- und Städtebundes.

Mitglied des Bundestages seit 2002; Mitglied des Ältestenrates, seit November 2005 Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion.

 


Kontakt

Bernhard Kaster, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Der Ältestenrat
  • Wahlprüfungsausschuss
  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Sparkasse Trier, Trier,

Mitglied des Verwaltungsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".