Volker Kauder, CDU/CSU

Jurist

Wahlkreis 285 Rottweil - Tuttlingen
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 3. September 1949 in Hoffenheim; evangelisch; verheiratet.

Abitur 1969 am Hegau-Gymnasium Singen.

1969 bis 1971 Wehrdienst, Fähnrich der Reserve.

1971 bis 1975 Studien der Rechts- und Staatswissenschaft an der Universität Freiburg, 1975 erstes, 1977 zweites juristisches Staatsexamen.

1976 bis 1978 Beauftragter des Rektors für politische Bildung an der Universität Freiburg; 1979 Eintritt in die Innenverwaltung Baden-Württemberg, 1980 bis 1990 stellvertretender Landrat im Landratsamt Tuttlingen.

Ehrenvorsitzender des Psychosozialen Förderkreises Tuttlingen.

1966 bis 1984 Mitglied der Jungen Union; 1969 bis 1973 Kreisvorsitzender der Jungen Union Konstanz, 1973 bis 1976 ehrenamtlicher Geschäftsführer und Bezirksvorstandsmitglied der Jungen Union Südbaden; 1975 bis 1991 Pressesprecher und Vorstandsmitglied der CDU Südbaden; 1984 bis 1986 Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes Tuttlingen; 1985 bis 1999 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Tuttlingen; 1991 bis 2005 Generalsekretär der CDU Baden-Württemberg; Januar bis November 2005 Generalsekretär der CDU Deutschlands.

Mitglied des Bundestages seit 1990; 1998 bis 2002 Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg, Oktober 2002 bis Januar 2005 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, seit 21. November 2005 Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion.


Kontakt

Volker Kauder, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Wahlausschuss
  • Gemeinsamer Ausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Vermittlungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., St. Augustin,

Mitglied des Vorstandes

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".