Jutta Krellmann, Die Linke

Gewerkschaftssekretärin

Wahlkreis 047 Hameln-Pyrmont - Holzminden
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 7. Januar 1956.

1956 in Johannisberg/Rheingau geboren.

1972 - 1975 Berufsausbildung zur Chemielaborantin; Tätigkeit als Chemielaborantin in der pharmazeutisch-chemischen Forschung während der; danach gewerkschaftliche Arbeit, z. B. in der Jugendvertretung, Vertrauensleutearbeit, Bildungsarbeit.

Eintritt in SPD; 1979 – 1982 Studium der Volkswirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg; ab 1984 ABM Stelle zur Betreuung einer gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative in Hameln; ab 1985 Gewerkschaftssekretärin in Hameln; heute noch bei der Gewerkschaft tätig.

Austritt aus SPD; Eintritt in Die Linke.


Kontakt

Jutta Krellmann, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Gewerkschaftssekretärin,

IG Metall, Frankfurt/Main

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

IG Metall, Frankfurt/Main,

Gewerkschaftssekretärin, monatlich, Stufe 1

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Hannover,

Richterin, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".